AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: Juli 2022)
1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Allen von Isabel Jankowski angenommenen Aufträgen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch die Entgegennahme der schriftlichen Auftragsbestätigung oder spätestens mit der Lieferung des bestellten Werkes als anerkannt. 1.2 Abweichende Bedingungen, Auftragsbestätigungen, Vereinbarungen oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Isabel Jankowski. 1.3 Für den Umfang des Auftrags und seiner Abwicklung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Isabel Jankowski nimmt Aufträge/ Bestellungen grundsätzlich nur in schriftlicher Form entgegen. Mündliche oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen. E-Mail gilt dementsprechend. Geschieht dies aufgrund des besonderen Wunsches des Auftraggebers oder aus anderen Gründen ausnahmsweise nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers. 1.4 Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe von Isabel Jankowski erbracht werden. 1.5 Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ihre Geltung erstreckt sich zugleich auf alle zukünftigen Geschäfte, die zwischen Isabel Jankowski und dem Auftraggeber abgewickelt werden. Andere Bedingungen werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Isabel Jankowski die Lieferung der Waren ausführt, ohne ihnen ausdrücklich zu widersprechen. Die Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ausschließlich dann zurück, wenn Isabel Jankowski mit dem Auftraggeber einzelvertraglich entgegenstehende schriftliche Vereinbarungen getroffen hat. 1.6 Der Auftraggeber übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr für die von ihm gelieferten Ausgangsmaterialien. Er stellt Isabel Jankowski von Ansprüchen Dritter frei.
2. Kosten 2.1 Der vereinbarte Herstellungspreis bezieht sich auf sämtliche Kosten der Leistung in der Postproduktion. Er ist für Isabel Jankowski verbindlich, sofern der Film/ die Fotos nach den bei Auftragserteilung gegebenen Richtlinien und Unterlagen hergestellt wird. 2.2 Bei Aufträgen mit einem kalkulierten Honorar von mehr als EUR 3.000,00 (exkl. Ust.) ist Isabel Jankowski berechtigt, einen angemessenen Vorschuss, maximal jedoch 50% der Auftragssumme zu fordern. 2.3 Hat Isabel Jankowski im Angebot das voraussichtliche Honorar kalkuliert, gilt eine Überschreitung um bis zu 10% als vertragsgemäß. Bei Abweichungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird Isabel Jankowski den Kunden darauf unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Honorarvolumens hinweisen. Isabel Jankowski ist lediglich dann verpflichtet, den Kunden explizit darauf hinzuweisen, wenn sich die Kosten um mehr als 20% des Kostenvoranschlages erhöhen. Das zusätzliche Honorar gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 2 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises durch Isabel Jankowski widerspricht. Im Falle, dass Isabel Jankowski das Benennen von Zusatzkosten aufgrund von Änderungswünschen des Kunden versäumt, dürfen dem Auftraggeber nur 75% der zusätzlich angefallenen Herstellungskosten in Rechnung gestellt werden. 2.4 Mit dem Honorar werden nur die Leistungen vergütet, die durch das Angebot vereinbart wurden. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, kann Isabel Jankowski gesondert berechnen. Das gilt insbesondere für Nebenleistungen und Auslagen. 2.5 Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden durch Isabel Jankowski vom vereinbarten Vertrag zurück, so kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf. 2.6 Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche des Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten grundsätzlich nicht enthalten. Die aus diesem Punkt anfallenden Zusatzkosten werden in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Produktionstage oder Produktionszeiten, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Isabel Jankowski zurückzuführen sind. 2.7 Wird ein Produktionstermin später als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin durch den Auftraggeber verschoben, hat Isabel Jankowski Anspruch auf die Vergütung der durch diese Verschiebung entstandenen Mehrkosten. 2.8. Die im angebotenen „Tagessätze“ beinhalten eine Arbeitsdauer von maximal 10h pro Tag inkl. möglicher Pausen. Ab der 11. Stunde werden die weiteren Aufwände dem Kunden mitgeteilt und in Rechnung gestellt. 2.9 Reise- und Nebenkosten sowie Übernachtungen und Spesen werden gesondert abgerechnet und auf Anforderung des Kunden auch belegt. 2.10 Proofs und Kuriere werden separat berechnet und sind wenn auch in einer extra Zeile im Angebot aufgeführt. Sie sind nicht automatisch im Angebot kalkuliert. 2.11 Alle Angebote von Isabel Jankowski sind freibleibend.
3. Preise 3.1 Prinzipiell gelten die Preise gemäß der aktuellen Preisliste von Isabel Jankowski. Abweichend davon können individuelle Preise vereinbart werden. 3.2 Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatzes. 3.3 Sofern keine Festpreisabsprache vorliegt, werden Kosten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhergesehen werden konnten, von Isabel Jankowski in angemessenem Umfang in Rechnung gestellt.
4. Haftung 4.1 Isabel Jankowski haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dem Auftraggeber gegenüber allen vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursachten Schäden. 4.2 Ein Haftungsanspruch für Mängel muss spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe der finalen Daten angemeldet werden. Inhaltliche Gesichtspunkte stellen keinen Mangel dar. 4.3 Bei Feststellung eines durch den Auftragnehmer verursachten Mangel besteht kein Schadensersatzanspruch, es sei denn Isabel Jankowski hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder den Mangel durch fahrlässiges Verhalten verursacht.
5. Filmproduktion / Fotoproduktion 5.1 Die Herstellung des Films/ der Fotos erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder genehmigten Drehbuchs/ Storyboard, Layoutfilms, Moodboards und/ oder des schriftlich niedergelegten Ergebnisses der letzten Besprechung vor Produktionsbeginn. Nach der Annahme eines schriftlichen Auftrags bzw. nach einer schriftlich bestätigten Produktionsvorbesprechung beginnt die Herstellung des Films/ der Fotos. 5.2 Isabel Jankowski wird den Film/ die Fotos nach dem zugrunde liegenden Drehbuch/ Moodboard in einer Qualität herstellen, die dem durch seine Musterrolle (Showreel) erwiesenen Qualitätsstandards seines Betriebes entspricht. 5.3 Isabel Jankowski trägt die ausschließliche Verantwortung für die technische und künstlerische Gestaltung des Werkes als Ganzes und seiner Teile. Die Verantwortlichkeit für die sachliche Richtigkeit des Inhalts des Materials und die rechtliche Zulässigkeit trägt der Auftraggeber, soweit seine Weisungen insoweit befolgt wurden. 5.4 Sofern der Auftraggeber die Nutzung von eigenem Produktionsmaterial wünscht, verpflichtet er sich, dieses in einem gebräuchlichen und verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Das Material muss in einem für seine Nutzung angemessenen Zeitraum vor Beginn des vereinbarten Produktionstermins übergeben werden. Muss überlassenes Material durch Isabel Jankowski aufwendig angepasst werden, trägt der Auftraggeber die hierfür entstandenen Kosten. 5.5 Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte für von ihm überlassenen Produktionsmaterials verfügt und diese an Isabel Jankowski überträgt. 5.6 Isabel Jankowski haftet bei Verlust oder Beschädigung überlassenen Materials, jedoch nur im Rahmen einer Ersatzlieferung des verlorenen oder beschädigten Rohmaterials. Für den Verlust von Daten und Programmen aus diesem Material übernimmt Isabel Jankowski keinerlei Haftung, da es in der Verantwortung des Auftraggebers liegt entsprechende Datensicherungen durchzuführen. 5.7 Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, so garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um GEMA-freies Material handelt oder dass er alle Rechte an verwendetem GEMA-pflichtigem Material besitzt. 5.8 Kommt es durch Aufnahmen, die der Auftraggeber in Fremdbetrieben veranlasst hat, zu Betriebsstörungen, so übernimmt Isabel Jankowski hierfür keine Haftung. 5.9 Bis zur Abnahme des Films / der Fotos liegt das Risiko für Verlust, Beschädigung oder grob fahrlässig verursachte Mängel bei Isabel Jankowski. 5.10. Isabel Jankowski ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzuschalten.
6. Abnahme 6.1 Isabel Jankowski übergibt den Film/ die Fotos dem Auftraggeber unmittelbar nach der Fertigstellung entweder als DVD oder die Daten stehen dem Auftraggeber zum Download bereit. Der Auftraggeber muss innerhalb von 10 Tagen schriftlich die Abnahme des Materials bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung nicht, gilt das Projekt als abgenommen.6.2 Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern der Film/ die Fotos der festgelegten Absprache bzw. dem Konzept/ Drehbuch/ Moodboard und dem gängigen Qualitätsstandard entspricht. Auch sofern der Film/ die Fotos von den getroffenen Absprachen bzw. dem Konzept/ Drehbuch/ Moodboard abweicht, diese Abweichungen jedoch auf Wunsch des Auftraggebers eingearbeitet wurden, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Geschmacksretouren sind grundsätzlich ausgeschlossen. 6.3 Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Lieferung des Films/ der Fotos schriftlich dargelegt werden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.
7. Lieferfrist 7.1 Der Zeitpunkt der Ablieferung der Musterkopie wird zwischen Isabel Jankowski und dem Auftraggeber bei der letzten Besprechung vor Produktionsbeginn festgelegt. Isabel Jankowski unterrichtet den Auftraggeber im übrigen über den zeitlichen Ablauf der Herstellungsarbeiten. 7.2 Erkennt Isabel Jankowski, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, hat er den Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung zu unterrichten. 7.3 Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder aus sonstigen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.), kann der Fertigstellungstermin mindestens um die Zeitspanne überschritten werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögerte bzw. unterbrochen war. Die Voraussetzung dafür ist, dass binnen dieser Zeit bei Zugrundelegung eines vernünftigen wirtschaftlichen Maßstabes die Fertigstellung möglich ist. Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers um mehr als 6 Monate, so ist Isabel Jankowski berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Auftraggeber zu tragen. 7.4 Wird der Zeitplan aus Gründen überschritten, die Isabel Jankowski trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht beeinflussen kann ( z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation etc.), verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt entsprechend.
8. Verschwiegenheit Isabel Jankowski und der Kunde sind wechselseitig dazu verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und seiner Durchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen und zu kontrollieren. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.
9. Rechte 9.1 Isabel Jankowski versichert über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte für alle schriftlich fixierten Absprachen/ Konzepte/ Drehbücher zu verfügen, insbesondere über die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Films/ der Fotos von ihm verwaltet werden. Isabel Jankowski garantiert nicht, dass alle Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind, wenn Isabel Jankowski im Einzelfall wegen begründeter Zweifel darauf hingewiesen hat, dass die Freiheit von Schutzrechten Dritter nicht zugesichert werden kann und auch nicht für Schutzrechte an Vorleistungen, die der Kunde erbracht oder geliefert hat. 9.2 Das Eigentum an allen während der Produktion entstandenen Rohmaterialien und daraus resultierenden Zwischenprodukten sowie schriftlich festgelegten Absprachen/ Konzepten/ Drehbüchern verbleibt bei Isabel Jankowski. „Offene Daten“ gehören nicht zum Leistungsumfang und können dem Kunden gesondert angeboten werden. 9.3 Der Auftraggeber erhält bei einer Filmproduktion die einfachen Nutzungsrechte gemäß des vereinbarten zeitlichen und räumlichen Umfangs. Der Auftraggeber ist berechtigt, beliebig viele Kopien des produzierten Films für eigene Zwecke herzustellen. Zudem ist der Auftraggeber befugt sein Nutzungsrecht im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen oder ausüben zu lassen. Die Nutzungsrechte bei einer Fotoproduktion werden individuell mit dem Auftraggeber im Vorfeld verhandelt und kalkuliert. Weitere Nutzungen, auch im Nachhinein, müssen mit Isabel Jankowski abgesprochen und ggf. nachkalkuliert werden. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Herstellungskosten und der dazugehörigen Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über. 9.4 Isabel Jankowski erhält vom Auftraggeber das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht, die von ihr angefertigten Film- und Fotoinhalte für den unmittelbar eigenen Bedarf (z.B. für Präsentationen vor Kunden, auf Messen und Firmenveranstaltungen oder für das eigene Werbeangebot) unentgeltlich nutzen zu dürfen (vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarungen). Dies gilt jedoch erst, wenn dem Auftragnehmer der Film/ die Fotos zur eigenen Nutzung vorliegen. 9.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Bearbeitungen oder von Isabel Jankowski genehmigten Änderungen durch Isabel Jankowski selbst vornehmen zu lassen, es sei denn, dies ist aus wirtschaftlichen, werblichen oder technischen Gründen unzumutbar. 9.6 Isabel Jankowski hat gesetzlichen Anspruch auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk (§ 13 UrhG). Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist. Ein mit Isabel Jankowski geschlossener Vertrag, der dem Vertragspartner die verhandelten Nutzungsrechte des Werkes einräumt, beinhaltet in keinen Fall den Verzicht auf die Namensnennung.
10. Künstlersozialkasse Die von Julian Jankowski berechneten Honorare können unter Umständen ganz oder teilweise unter die Abgabepflicht gemäß §24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) fallen. Der Auftraggeber ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe an den Auftragnehmer Isabel Jankowski als nichtjuristische Person, für Dienstleistungen im künstlerischen und konzeptionellen Bereich nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Rechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist alleine der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich.
11. Schlussbestimmung 11.1 Gerichtsstand ist Düsseldorf. 11.2 Isabel Jankowski ist jedoch dazu berechtigt, den Auftraggeber auch an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
12. Salvatorische Klausel 12.1 Sollten einzelnen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Klausel ist durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Sinngehalt der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
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